
Hanseatische Kompetenz seit 1973.
Die Peter Aust Steuerberatung wurde 1973 von Herrn Peter Aust in Bremen, am Dobben, gegründet. Der Umzug an die Wallanlagen erfolgte kurze Zeit später 1975. Seit 1983 firmiert die Kanzlei unter der Peter Aust Steuerberatung Gesellschaft mbH. Als mittelständische Steuerberatung liegt unser fachlicher Schwerpunkt in der gestalterischen und aktiv begleitenden betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Beratung. Mit unserem Team begleiten und unterstützen wir Sie bei der Erfüllung sämtlicher Vorgaben seitens des Finanzamts, und erarbeiten mit Ihnen zusammen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre betrieblichen und persönlichen Bedürfnisse.
Neuigkeiten
- Das Anbringen von 110 zusätzlichen LED-Leuchten an einem Lastkraftwagen führt nicht zwingend dazu, dass die Betriebserlaubnis gem. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO erlischt. Hierfür muss vom Gericht festgestellt werden, dass die Beleuchtung eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt. So das OLG Zweibrücken (Az. 1 OWi SsBs 101/21
- Für Kontrolleure von Luftfracht, also von Frachtsendungen, die auf Flugzeuge verladen werden sollen, gelten strenge Sorgfaltsanforderungen. Schon bei einem einmaligen schwerwiegenden Sorgfaltsverstoß bei der Kontrolle darf das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ihnen verbieten, weiter als Kontrolleur tätig zu sein. So das VG Braunschweig (Az. 2 B 51/22).
- Der Bundestag über die Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen ins deutsche Recht. Bitkom kritisiert die geplanten Regeln.
Unser Rundum Leistungspaket.
- Gestaltende Steuerberatung für Unternehmen und natürliche Personen
- Beratung bei der Unternehmensgründung und Unternehmensrechtsform
- Planung und Beratung von Unternehmenskauf bis -nachfolge
- Beratung in Erbschaft- / Schenkungsteuerfragen, Erstellung von entsprechenden Erklärungen
- Prüfung von (Unternehmens-/Grundstücks-) Kaufverträgen, Gesellschaftsverträgen, Testamenten, etc. unter steuerlichen Gesichtspunkten
- Erstellung von Gutachten zu steuerlichen Einzelfragen
- Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung
- Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen und entsprechende betriebswirtschaftliche Beratung
- Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen und
zusammenfassenden Meldungen und deren elektronische Übermittlung - Hilfe bei der Einhaltung zahlreicher Termine, Regeln und Fristen
- Beratung in Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfragen
- Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Meldung an die Sozialversicherungsträger
- Beratung und Information zu Auswertungen gesetzlicher Änderungen
- Hilfe bei der Optimierung des Personaleinsatzes
- Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen und natürliche Personen
- Erstellung von Jahresabschlussberichten und Bilanzen
- Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen gemäß § 4 Abs. 3 EStG
- Vertretung gegenüber Finanzämtern
- Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen
Wir sind für Sie da.















